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Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, melden Sie es bitte bei der entsprechenden Lehrperson ab. Wenn Ihr Kind nicht turnen kann, am allgemeinen Unterricht aber teilnimmt, wird es während der Turnstunde beschäftigt. Dies gilt auch für Kinder, welche ihre Turnkleider vergessen haben. Jede Absenz eines Schulkindes benötigt eine schriftlich bestätigte Entschuldigung der Eltern.
| Anmeldung für Kindergarten und Primarschule | Nach oben |
Dokument: Anmeldung_Kindergarten_oder_Primarschule.pdf (86.7 kB)
In der Unterstufe, d.h. 1. / 2. und 3. Klasse werden die Leistungen des Kindes anlässlich eines Beurteilungsgespräches gemäss den Anforderungen des Lehrplanes mit den Eltern besprochen. Im Zeugnis werden die Lernziele mit erreicht oder nicht erreicht ausgewiesen. Ab der 4. und 5. Klasse werden die Fächer mit einer Benotung bewertet. Die Note 6 ist dabei die beste. Es findet ebenfalls ein Beurteilungsgespräch über den Entwicklungsstand und die Leistungen des Kindes statt.
Seit Schuljahr 2007-08 sind Blockzeiten gemäss neuem Volksschulgesetz obligatorisch. Der Stundenplan gewährleistet einen ununterbrochenen Unterricht am Vormittag. Für die Mittagszeit und den Nachmittagsunterricht bestehen keine Regelungen. Mit den Blockzeiten bietet die Volksschule Eltern und Kindern Zeitstrukturen an, die den neuen gesellschaftlichen Verhältnissen besser entsprechen.
„Unsere Schule bietet Raum für eine konstruktive Konfliktbewältigung.“ So lautet einer der Leitsätze unseres Leitbildes. Für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler gilt es, den Umgang mit Konflikten zu lernen und immer wieder zu üben. Hier setzt unser Präventionsprojekt „Konstruktive Konfliktbearbeitung“ ein. Unser Partner in diesem Projekt ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK. Ziele des Projektes: - Im Kindergarten und in der Schule werden Konflikte wahrgenommen und konstruktiv bearbeitet.
- Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im 4. Schuljahr (ab 2009 im 3. Schuljahr) an einem Konflikttraining (Chili) geleitet durch speziell ausgebildete Fachpersonen des SRK teil.
- Die Lehrkräfte bilden sich weiter und setzen das Thema Konfliktbearbeitung stufengerecht ein.
- Für die Eltern findet ein Elternabend zum Thema Konfliktbearbeitung statt.
„Chili – das heisse Konflikttraining für coole Köpfe“ bildet an unserer Schule die Grundlage für die Suchtprävention.
Der Elternrat Hofstetten - Flüh steht für die Anliegen der Eltern ein und unterstützt die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen Eltern, Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler. Durch eine gute Zusammenarbeit soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind vermehrt wahrgenommen werden. Weitere Informationen unter Elternrat
Siehe unter Ferienplan
| Freiwillige Repetition 4. + 5. Klasse | Nach oben |
Genaueres dazu können Sie dem angefügten Dokument entnehmen.
Dokument: Freiwillige_Rep_11_09_.pdf (37.1 kB)
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Hausaufgaben, die sie selbständig lösen sollen. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht tragen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler selbständig, selbstverantwortlich und rationell arbeiten lernen. Es darf auch Tage ohne Hausaufgaben geben. Die tägliche Hausaufgabenbelastung soll folgende Werte nicht überschreiten: - 1. und 2. Schuljahr 15 Minuten pro Tag
- 3. und 4. Schuljahr 30 Minuten pro Tag
- 5. und 6. Schuljahr 30 bis 45 Minuten pro Tag
Entnommen dem Lehrplan des Kantons Solothurn
| ICT Informations- und Kommunikations-Technologie | Nach oben |
Seit Januar 2008 sind alle Klassen und alle Lehrerinnen und Lehrer mit Laptops ausgerüstet. Die Grundausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und der ICT-Verantwortlichen in jedem Schulhausteam ist abgeschlossen. Das ICT-Entwicklungskonzept für die Schulen des Kanton Solothurn, das am 1. August 2008 in Kraft tritt, können wir an unserer Schule bereits umsetzen. Ab Schuljahr 08/09 wird die Lektionentafel der 3. – 5. Klasse mit dem Fach „Medienbildung“ um eine Lektion erweitert. Diese wird über die Woche verteilt und integrativ in den Unterricht eingebunden. Im Kindergarten und in der Primarschule findet kein eigentlicher Informatikunterricht in einem eigens dafür vorgesehenen Schulzimmer statt. Der Computer wird auf dieser Stufe für kurze Unterrichtssequenzen und in verschiedenen Fächern eingesetzt. Zu vielen traditionellen Lehrmitteln sind heute elektronische Ergänzungen erhältlich. Diese unterstützen das individuelle Üben. In der Mittelstufe kommt zusätzlich noch das Internet zum Einsatz.
Im angefügten Dokument können Sie nachlesen, welches die Lernziele der Kariesprophylaxe im Herbst und des Zahnbuses im Februar sind.
Dokument: Kariesprophylaxe_Lernziele.pdf (11.7 kB)
In Hofstetten-Flüh kann jedes Kind den Kindergarten während zwei Jahren besuchen. Der Besuch des Kindergartens ist nicht obligatorisch. Wird ein Kind angemeldet, verpflichtet dies zum regelmässigen Besuch des Unterrichts. Auf Schuljahresbeginn (August) können jeweils diejenigen Kinder eintreten, die bis zum 30. April des betreffenden Jahres vier Jahre alt geworden sind. Der Kindergarten erfasst und fördert die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes. Er unterstützt es beim Aufbauen von Selbständigkeit, Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Das Spiel ist die Lern- und Lebensform des Kindergartenkindes. Der Kindergarten hilft dem Kind, die Anforderungen des täglichen Lebens zu erfüllen und bereitet es auf die Primarschule vor.
Dokument: Kindergartenreglement_Hofstetten-Flh_2.pdf (28.6 kB)
Der Kleinklasse werden Schülerinnen und Schüler zugewiesen, welche den Anforderungen der Primarschule nicht genügen. Da auf ihr individuelles Lerntempo Rücksicht genommen werden muss und sie auf die besondere Mithilfe der Lehrkraft angewiesen sind, werden diese Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen unterrichtet. Die geringe Schülerzahl ermöglicht individuelles Lernen besonders gut. Der Weg von der Kleinklasse in die Primarschule steht offen, wenn es gelingt, die Lernschwäche auszugleichen und das Kind dem Unterricht folgen kann, ohne überfordert zu werden. Der Übertritt von der Primarschule in die Kleinklasse wiederum ist jederzeit möglich.
Helfen Sie mit, die Ausbreitung der Kopfläuse zu verhindern und kontrollieren Sie die Haare Ihres Kindes regelmässig. Auf dem Markt gibt es ein neues, wirksames Mittel, das ohne Chemie auskommt. Hedrin – so heisst diese Lösung – wurde uns von unserem Schularzt, Herrn Dr. Diem empfohlen. Sie können Hedrin direkt im Kindergarten oder in der Primarschule zum Preis von Fr. 16.— (statt 19.75) beziehen. Ebenso können Sie weiterhin bei uns in der Schule das Bug Buster Kit, welches am Elternabend jeweils vorgestellt wird für Fr. 25.—(statt Fr. 28.--) kaufen. Ein solches Set reicht für die ganze Familie während der ganzen Schulzeit. Interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Internetseite www.kopflaus.ch.
Unsere Schule verfügt über ein Leitbild, welches die Grundhaltungen zeigt, an denen sich die Schule orientiert.
Dokument: Leitsaetze.pdf (14.1 kB)
Dokument: MasernInfo2008.pdf (16.6 kB)
Das Mittagstisch-Angebot wird durch den Elternrat Hofstetten und Flüh organisiert.
Dokument: Mittagstischliste_Flh_2011_12.pdf (14.2 kB)
Das Mittagstisch-Angebot wird durch den Elternrat Hofstetten und Flüh organisiert.
Dokument: Mittagstischliste_Hofstetten_2011_2012.pdf (34.0 kB)
Das Benutzen von Mobiltelefonen ist während der ganzen Schulzeit untersagt. Für Ausnahmen ist von den Eltern ein begründeter Antrag an die Schulleitung zu stellen.
Alle Kinder der Primarschule haben pro Woche zwei Lektionen Musikunterricht. Eine Lektion wird von der Klassenlehrperson erteilt. Die zweite Lektion wird während der gesamten Primarschulzeit im Halbklassenunterricht von einer Fachlehrperson Musik erteilt. Die Kosten für diese Lektionen übernimmt die Gemeinde. Im Unterricht bei der Musiklehrperson wird der umfassenden rhythmischen Schulung und dem gemeinsamen Musizieren besondere Beachtung geschenkt. Dabei werden die koordinativen Fähigkeiten intensiv trainiert. Bewegen und Tanzen, Gehörbildung, Singen und Theorie sind weitere Inhalte dieser Musiklektion. Durch die kontinuierliche Begleitung und den systematischen Aufbau über fünf Jahre erleben die Schülerinnen und Schüler Musik mit allen Sinnen, erwerben Vertrauen und Sicherheit im Umgang mit einfachen Perkussions- und Orffinstrumenten und lernen die Vielfalt des Begriffs „Musik“ kennen und schätzen.
Unsere Gemeinde ist der regionalen Musikschule MUSOL angeschlossen. Von der 1. Primar- sowie der 2. Einführungsklasse an ist der musikalische Grundkurs integriert. Ab der 2. Klasse besteht die Möglichkeit, individuellen Instrumentalunterricht zu besuchen. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat in Witterswil (061/721 93 17). Der Instrumentalunterricht ist kostenpflichtig. Weiter Informationen finden auf unserer Homepage unter folgender Rubrik: Kontakt - Links - MUSOL
Dokument: Schulblttli_09-10.pdf (40.2 kB)
Der Notfallplan dient als Hilfe bei besonderen, aussergewöhnlichen Ereignissen in der Schule.
Dokument: Notfallplan_Schule_Hofstetten-Flh.pdf (137.8 kB)
Das Oberstufenzentrum Hinteres Leimental befindet sich in der Nachbarsgemeinde Bättwil. Siehe www.oz-leimental.ch
Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Gemeinde: www.hofstetten-flueh.ch
An unserer Schule wird ökumenischer Religionsunterricht angeboten. Dieser ist im Stundenplan integriert. Für den Religionsunterricht sind die Kirchgemeinden zuständig. Die An-/Abmeldung für den Religionsunterricht am Anfang der Schulpflicht ist für den Rest der Schulzeit verbindlich. Der lückenlose Besuch des Religionsunterrichts während der obligatorischen Schulzeit ist die Voraussetzung dafür, dass sich ein Kind firmen bzw. konfirmieren lassen kann. Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben in dieser Zeit schulfrei. Handelt es sich um eine Zwischenstunde, wird das Kind von einer Lehrkraft beaufsichtigt. Auf schriftlichen Antrag kann das Kind die Zwischenstunde daheim verbringen. Weitere Auskünfte erteilen die Religionslehrpersonen oder die ökumenische Unterrichtskommission.
Die Gemeinde unterhält einen schulärztlichen Dienst (siehe Reglement über den schulärztlichen Dienst). Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind beim Kinder-, Haus- oder Schularzt untersuchen lassen wollen. Die Kontrollunter-suchungen werden von dem frei gewählten Arzt auf der Kontrollkarte eingetragen und visiert. Verantwortung und Kontrolle liegen bei den Eltern. Der Schularzt bietet die Kontrolle der Impfausweise an.
Dokument: Reglement_Schularzt.pdf (71.3 kB)
Vollendet ein Kind das sechste Altersjahr vor dem 30. April, wird es nach Gesetz ab dem kommenden Schuljahr schulpflichtig. Diese Schulpflicht ist nicht abhängig von der Anzahl der absolvierten Kin-dergartenjahre (der Besuch des Kindergartens ist freiwillig). Im Kin-dergarten werden die Kinder jedoch auf ihre Schulfähigkeit eingehend abgeklärt. Falls nötig, wird im Einschulungsteam die passende Schulform gesucht und mit den Eltern abgesprochen.
In unseren Kindergärten und Schulhäusern soll es Kindern und Erwachsenen wohl sein. Wir legen Wert auf einen rücksichtsvollen Umgang miteinander. Die Regeln werden gemeinsam mit den Kindern ausgehandelt und regelmässig überarbeitet.
Dokument: Schulhausregeln_Flueh.pdf (322.3 kB)
In unseren Kindergärten und Schulhäusern soll es Kindern und Erwachsenen wohl sein. Wir legen Wert auf einen rücksichtsvollen Umgang miteinander. Die Regeln werden gemeinsam mit den Kindern ausgehandelt und regelmässig überarbeitet.
Dokument: Schulhausordnung_Hofstetten.pdf (96.2 kB)
Dokument: Schulleitungsreglement_H-F.pdf (25.5 kB)
Bei Unklarheiten, schwierigen Situationen und Konflikten suchen die Eltern das Gespräch mit der betreffenden Lehrperson. Elterngespräche finden nach Vereinbarung statt. Die Lehrerkonferenz befasst sich regelmässig mit allfälligen Problemen, Anfragen und Ähnlichem. Hirarchie der Zuständigkeit: - Fachlehrkraft
- Klassenlehrkraft
- Schulleitung
- Gemeinderat
Seit August 2009 hat unsere Gemeinde eine Schulsozialarbeiterin. Welche Aufgaben unsere Schulsozial-arbeiterin hat, können Sie auf unserer Homepage in der Rubrik "Schulsozialarbeit" nachlesen.
Die Kinder sollen den Schulweg wenn immer möglich zu Fuss zurück legen. Wir bitten Sie, von „Taxifahrten“ abzusehen.
Die Zahnprophylaxe hat in Schule und Kindergarten einen hohen Stellenwert. Zweimal jährlich kommen die Kinder in den Genuss spezieller Zahnprophylaxe-Programme. Bei Eintritt in den Kindergarten oder bei Zuzug in unsere Gemeinde erhalten die Eltern von der Gemeindeverwaltung / Schulleitung ein Anmeldeformular für die Schulzahnpflege. Nach Abgabe dieser Anmeldung (Beitrittserklärung) bei der Gemeindeverwaltung wird den Eltern die Kontrollkarte ausgehändigt, welche von den Eltern aufbewahrt wird. Die Anmeldung bleibt bis zum Ende der Schulzeit verbindlich. Die jährliche Kontrolluntersuchung wird durch einen von den Eltern gewählten Zahnarzt aus den Kantonen BL, BS oder der Bezirke Dorneck und Thierstein durchgeführt. Auf der Kontrollkarte werden die jährlichen Kontrolluntersuchungen vom frei gewählten Zahnarzt eingetragen und visiert. Sofern die Rechnung, welche vom Zahnarzt an die Eltern direkt versandt wird, nur die Kontrolluntersuchung umfasst, wird der entsprechende Betrag anhand der Kontrollkarte vollumfänglich von der Gemeinde zurücker-stattet. Informationen betreffend der Übernahme der Zahnarztkosten können Sie dem Reglement über die Schulzahnpflege der Einwohnergemeinde Hofstetten-Flüh entnehmen. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Organisation der Schulzahnpflege können Sie sich mit der Gemeindeverwaltung Hofstetten-Flüh, Frau Doris Dubath (Tel: 061 735 91 93) in Verbindung setzen.
Dokument: Reglement_Schulzahnpflege.pdf (97.9 kB)
Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I Das neue Übertrittsverfahren wurde als kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen und den gleichen Instrumenten erarbeitet. Damit sollen wesentliche Forderungen der Reform wie die Beachtung der Chancengerechtigkeit und Vorstellungen zur Funktion und Ausgestaltung der Schultypen sichergestellt werden. Das neue Verfahren ermöglicht zudem eine wirkungsvolle kantonale Steuerung und Qualitätssicherung. Die Zuweisung zu einem Typ der Sekundarstufe I erfolgt primär auf Grund der Sachkompetenz. Dabei wird die Langzeitbeurteilung (60%) etwas stärker gewichtet als die Resultate der Vergleichsarbeiten (40%). Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt. Das Verfahren soll im Verlaufe der vierten und fünften Primarklasse allen Beteiligten helfen, jenen Schultyp zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Lernende und Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit. Ausgestaltung der 5. Klasse Die 5. Klasse wird im Hinblick auf die individuelle Förderung und Beratung der Schüler und Schülerinnen teilweise neu ausgestaltet. Für jede Klasse stehen zusätzlich vier subventionierte Lektionen in Form von Teamteachingunterricht zur Verfügung. Schulen, die über ein klassenübergreifendes pädagogisches Konzept verfügen, können diese Lektionen auch für entsprechende Projekte einsetzen. Ziel ist, dass die Schüler und Schülerinnen eignungsgerecht einem Schultyp der Sekundarschule zugeteilt werden können. Das Wahrnehmen, Einschätzen und Fördern der schulischen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler und Schülerinnen wird durch die neue Ausgestaltung der 5. Klasse unterstützt. Eckpunkte für das Übertrittsverfahren: - kantonal einheitliches Übertrittsverfahren;
- Langzeitbeurteilung der Fächer Deutsche Sprache, Mathematik und Sachunterricht;
- Beurteilung der Ergebnisse der Leistungsmessungen (Aufnahmeprüfung);
- Berücksichtigung von Planungsgrössen: Sek P richtet sich an 15 - 20%; Sek E an 40 - 50%;Sek B an 30 - 40% der Schüler und Schülerinnen;
- kantonale Leistungsmessung (Aufnahmeprüfung) in den Fächern Deutsche Sprache und Mathematik;
- Einbezug der Erziehungsberechtigten anlässlich von Informationsveranstaltungen, Standort und Übertrittsgesprächen.
Dokument: Verfuegung_Uebertrittsreglement_081219.pdf (94.3 kB)
Der Versicherungsschutz der Kinder ist ausschliesslich Aufgabe der Eltern.
Vorgehen bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall einer Lehrkraft infolge Krankeit oder Unfall: Alle Informationen an die Eltern erfolgen durch ein Rundtelefon. Schulkinder/Kindergartenkinder der abwesenden Lehrperson, die sich am Morgen im Schulhaus/Kindergarten einfinden, werden von den übrigen Lehrpersonen nach dem Stundenplan der Klasse während des ganzen Tages beschäftigt und beaufsichtigt. Fällt eine Lehrperson während der Unterrichtszeit aus, wird die Klasse im Schulhaus / Kindergarten für den Rest des Halbtages beaufsichtigt. Ist vorhersehbar, dass die Abwesenheit 3 Tage oder weniger lang dauert, muss keine Stellvertretung eingesetzt werden. Ist mit grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass der Unterricht 4 Tage oder länger ausfallen wird, wird nach Möglichkeit, d.h. in der Regel ab dem 2. Tag eine Stellvertretung eingesetzt.
Die Anmeldung zum Kindergartenbesuch ist freiwillig. Wird ein Kind angemeldet, verpflichtet dies zum regelmässigen Besuch des Unterrichts. Zur Bewilligung eines Urlaubsgesuches gelten dieselben Bedingungen wie in der Primarschule.
Angabe von wichtigen Gründen ist Voraussetzung. Ein schriftliches Gesuch ist erforderlich (mit Unterschrift und per Post). Fachlehrkräfte haben keine Beurlaubungskompetenz. Die Verantwortung für die Folgen des versäumten Unterrichts tragen die Eltern. Verfügung des Erziehungs-Departementes vom 14. August 1997 Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn gestützt auf § 22 des Volksschulgesetzes vom 14. September 1969) und auf § 28bis der Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz vom 5. Mai 1970) verfügt: - 1. Grundsatz: Kein Kind darf ohne wichtigen Grund dem Unterricht fernbleiben.
- 2. Kriterien: Dispensationsgesuche sind, zwingende Ausnahmen vorbehalten, mindestens 6 Wochen voraus der Aufsichtsbehörde zu unterbreiten. Die Angaben der Gesuchsteller sind grundsätzlich von den Aufsichtsbehörden zu überprüfen. Als wichtige Gründe für die Bewilligung der Gesuche gelten insbesondere: Ärztlich verordnete Kuren von Kindern und Erziehenden, sofern sie nicht auf die Ferien gelegt werden können. Ärztliche Zeugnisse müssen so ausführlich gehalten sein, dass sich die Bwilligungsinstanz von der Notwendigkeit der ärztlich verordneten Massnahmen überzeugen kann. Verschiebung von Schulferien, nachdem die Termine schon angekündigt waren. Ferienbeginn und -ende unter der Woche. Mithilfe der Erziehenden in Schullagern. Rücksichtnahme auf Familienanlässe an Weihnachten und Neujahr. Trainingslager für Mitglieder von regionalen oder schweizerischen Kadern. Nicht als wichtige Gründe gelten: Verschiedene Ferientermine für Lehrpersonen und ihre Kinder. Bereits gebuchte Ferienwohnungen oder Reisen. Ferienüberschneidungen verschiedener Schulen.
- 3. Eltern tragen die Verantwortung für die Folgen der versäumten schulischen Leistungen.
An unserer Schule ist die Verkehrssicherheit jedes Jahr ein Thema. Am Anfang des Schuljahres besuchen die Polizisten die Kindergärten und üben mit den Kindern das sichere Überqueren der Strasse. Jedes Kind wird mit einem Leuchtdreieck ausgerüstet. Vor den Sportferien sind die ersten und vierten Klassen an der Reihe. In der ersten Klasse geht es um das richtige Verhalten als Fussgänger und einmal mehr heisst es: Luege – lose – laufe! In der vierten Klasse steht dann das Fahrrad im Vordergrund. Es findet der theoretische Unterricht zur Vorbereitung auf die Veloprüfung statt. Im April wird das Gelernte praktisch geübt. Einerseits gilt es, auf einem Geschicklichkeitsparcours die Beherrschung des Velos unter Beweis zu stellen. Andererseits werden das korrekte Verhalten und das sichere Linksabbiegen auf der Strasse geübt. Zudem wird ihnen eindrücklich gezeigt, wie gefährlich der „Tote Winkel“ ist. Mit dem Thema „Sicherheit auf dem Schulweg“ beschäftigen sich zur Zeit auch die beiden Elternräte intensiv. Dabei geht es vor allem um die gefährlichen Strassenübergänge in Hofstetten und in Flüh. All diese Aktionen ersetzen natürlich das tägliche Üben nicht. Und da sind wir einmal mehr auf Ihre aktive Unterstützung angewiesen. Alle Kinder unserer Schule und des Kindergartens erhalten ausserdem einen speziell für unsere Schule angefertigten EU-zertifizierten Reflektor nach Hause, der die Zusammenarbeit noch unterstreichen soll. Er lässt sich dank des praktischen Hakens leicht an Jacke, Schulsack oder Rucksack befestigen. Weitere Informationen dazu: www.laxodesign.ch
Im Werken üben die Primarschülerinnen und Primarschüler motorische Grundfunktionen, wie nähen, sägen, stricken, schneiden und vieles mehr. Sie lernen, Ideen in die Tat umzusetzen: Sie experimentieren, überweinden Hürden und finden kreative Lösungen. Sie lernen, woraus etwas besteht und wie es funktioniert. Das Werken fördert das Technikverständnis, das Gestaltungsvermögen und die Fähigkeit, Probleme zu lösen. Die Lernerfahrungen wirken sich positiv aus auf die Sprachentwicklung und die Entwicklung mathematischer Kompetenzen.
Dokument: Info_Zecken.pdf (48.6 kB)
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